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Patienten

Welche Menschen brauchen eine logopädische Behandlung?
LogopädInnen untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen,die organisch oder funktionell verursacht werden.

Dies können sein:

  • Säuglinge und Kleinkinder mit orofazialen Problemen, Ess- und Trinkschwierigkeiten, Morbus Down, LKGS, zentralmotorischen Körperbehinderungen oder angeborenen Hörstörungen.
  • Kleinkinder und Schulkinder mit Problemen des Spracherwerbs bzw. der Aussprache oder mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten.
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Redeflussstörungen, z.B. Stottern.
  • Jugendliche und Erwachsene mit Schädel- oder Hirnverletzungen, z.B. nach Verkehrsunfällen.
  • Erwachsene mit internistischen und neurologischen Erkrankungen, wie z. B. Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose.
  • Berufstätige mit hoher stimmlicher Belastung wie Erzieherinnen, Lehrerinnen, Schauspielerinnen und Sängerinnen.
  • Erwachsene nach Kehlkopfoperationen.

Wie bekommt man eine Behandlung?
Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlungkrankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention.
Die logopädische Behandlung muß von einem Arzt verordnet werden und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie.Im Einzelfall ist auch die Verordnung von Hilfsmitteln, z. B. elektronischen Kommunikationsgeräten, möglich.In diesem Fall zählen zur logopädischen Behandlung auch die individuelle Anpassung des Gerätes sowie das Gebrauchstraining für Patienten und deren Angehörige.

Das müssen Sie Zuzahlen:
Nach § 32 Abs. 2 SGB V haben Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zu denKosten der Heilmittel entsprechende Zuzahlungen zu leisten.

Von den Zuzahlungen befreit sind Versicherte:

  • die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • die eine gültige Bescheinigung ihrer Krankenkasse über Zuzahlungsbefreiung vorlegen
  • der folgenden Kostenträger:

Sozialhilfeträger/Asylstellen/Jugendämter, Postbeamtenkrankenkasse A, Bundeswehr, Zivildienst, Heilfürsorge Polizei,Heilfürsorge Feuerwehr, Justizvollzugsanstalten, BVG, BEG.
Mehr Infos unter www.heilmittelrichtlinien.de

Ziel der Therapie
Der Patient/die Patientin soll eine individuell befriedigende Kommunikationsfähigkeit erreichen. Das kann die Schulfähigkeiteines Kindes oder die Wiedererlangung der Berufsfähigkeit eines Erwachsenen sein.

Informationen und weiterführende Linkempfehlungen:

Für eine logopädische Behandlung in München empfehlen wir unsere befreundete Praxis Logopädie Duo in Haar am Jagdfeldring 66.

Weitere Infos zum Thema finden Sie auf logopaedie.com oder de.wikipedia.org/wiki/Logopädie .